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Die vollständige Neubearbeitung des Kartellrechts im Jahr 2007 wurde durch das Kartellgesetz 2005 angestoßen, das am 1. Januar 2006 in Kraft trat. Dieses Gesetz hat sich bewährt und zusammen mit der Neuorganisation der österreichischen Kartellbehörden und der Klärung ihrer Zuständigkeit für kartellrechtliche Verstöße von gemeinschaftsweiter Bedeutung zu einer Verdichtung des nationalen und zwischenstaatlichen Regelungsnetzes geführt. Die „Rezeption“ der Artikel 81 und 82 EGV für nationale Kartelle spiegelt die Intentionen des nationalen Gesetzgebers wider, das österreichische Kartellrecht im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft auszulegen. Der Erfolg der Bundeswettbewerbsbehörde und der Kartellgerichte im Kampf gegen schädliche Kartelle zeigt sich in hohen Bußgeldern. Zudem brachte die Anwendung des modernen AußStrG neue Rechtsfragen im Kartellverfahrensrecht mit sich. Vor diesem Hintergrund wurde eine Neuauflage des Kartellrechtskriptums veröffentlicht, die zahlreiche Ergänzungen enthält. Dieses Skriptum dient als ideales Lernmaterial für Studierende der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Fachhochschulen sowie für Berufseinsteiger und bietet auch Praktikern umfassende Basisinformationen.
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Wettbewerbsrecht 2, Helmut Gamerith
- Idioma
- Publicado en
- 2009
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