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Zusagenentscheidungen als behördliche Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße im europäischen und deutschen Kartellrecht

Art. 9 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b GWB

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Die Arbeit setzt sich mit Zusagenentscheidungen nach Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b Abs. 1 GWB auseinander, wie sie mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1/2003 am 1. Mai 2004 Eingang in das europäische und mit Inkrafttreten der siebten GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 Eingang in das deutsche Wettbewerbsrecht gefunden haben. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Untersuchung der Rechtsnatur von Zusagenentscheidungen und den zuvor von den Unternehmen abgegebenen Verpflichtungszusagen, der Abgrenzung von Zusagenentscheidungen zu anderen behördlichen Maßnahmen, den insbesondere durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen inhaltlichen Grenzen von Zusagenentscheidungen, der von ihnen ausgehenden Sperrwirkung in Bezug auf den Erlass anderer behördlicher Maßnahmen sowie den nachträglichen Ausstiegsmöglichkeiten für die betroffenen Unternehmen.

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Zusagenentscheidungen als behördliche Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße im europäischen und deutschen Kartellrecht, Maria Christina Wolter

Idioma
Publicado en
2011
Encuadernación
(Tapa blanda)
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Título
Zusagenentscheidungen als behördliche Maßnahmen gegen Wettbewerbsverstöße im europäischen und deutschen Kartellrecht
Subtítulo
Art. 9 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b GWB
Idioma
Alemán
Editorial
Peter Lang
Publicado en
2011
Formato
Tapa blanda
Páginas
282
ISBN10
3631616090
ISBN13
9783631616093
Serie
Descripción
Die Arbeit setzt sich mit Zusagenentscheidungen nach Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003 und § 32 b Abs. 1 GWB auseinander, wie sie mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1/2003 am 1. Mai 2004 Eingang in das europäische und mit Inkrafttreten der siebten GWB-Novelle zum 1. Juli 2005 Eingang in das deutsche Wettbewerbsrecht gefunden haben. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Untersuchung der Rechtsnatur von Zusagenentscheidungen und den zuvor von den Unternehmen abgegebenen Verpflichtungszusagen, der Abgrenzung von Zusagenentscheidungen zu anderen behördlichen Maßnahmen, den insbesondere durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gezogenen inhaltlichen Grenzen von Zusagenentscheidungen, der von ihnen ausgehenden Sperrwirkung in Bezug auf den Erlass anderer behördlicher Maßnahmen sowie den nachträglichen Ausstiegsmöglichkeiten für die betroffenen Unternehmen.