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In dieser Untersuchung plädiert Henning Hartwig für eine grundlegende Lockerung des Verbots umweltbezogener Werbung in Deutschland. Der Autor unterstützt vermehrten Umweltschutz durch verbesserte rechtliche Wettbewerbsbedingungen und zielt darauf ab, ökonomisch-ökologische Zielkonflikte zu lösen. Die Arbeit unterscheidet strikt zwischen der Definition und Wirkung von Umweltwerbung und ihrer Zulässigkeit nach deutschem Wettbewerbsrecht (UWG). Hartwig verwendet eine eigene Terminologie, um präzise Begriffs- und Fallgruppen zu bilden. Im Fokus stehen das wettbewerbsrechtliche Aufgabenverständnis und die Schutzzwecktauglichkeit des Leistungswettbewerbs. Er kommt zu dem Schluss, dass Umweltwerbung gemäß § 1 UWG in allen Erscheinungsformen zulässig ist. Die Umweltsoziale Marktwirtschaft, als notwendige Weiterentwicklung der bestehenden Wirtschaftsordnung, wird durch § 1 UWG geschützt. Dieser Paragraph erweist sich als geeignet, zur ökologischen Schadensprophylaxe beizutragen. Hartwig verneint die Privilegierung umweltbezogener Werbeangaben über den Zulässigkeitsrahmen von § 1 UWG hinaus, bejaht jedoch konkrete Aufklärungspflichten für Werbende.
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Schriften zum Wirtschaftsrecht - 121: Das Verhältnis von Werbung und Umwelt und seine wettbewerbsrechtlichen Grenzen, Henning Hartwig
- Idioma
- Publicado en
- 1999
- Encuadernación
- (Tapa blanda),
- Estado del libro
- Dañado
- Precio
- 26,92 €
Métodos de pago
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- Título
- Schriften zum Wirtschaftsrecht - 121: Das Verhältnis von Werbung und Umwelt und seine wettbewerbsrechtlichen Grenzen
- Idioma
- Alemán
- Autores
- Henning Hartwig
- Editorial
- Duncker & Humblot
- Publicado en
- 1999
- Formato
- Tapa blanda
- Páginas
- 363
- ISBN10
- 3428093453
- ISBN13
- 9783428093458
- Serie
- Descripción
- In dieser Untersuchung plädiert Henning Hartwig für eine grundlegende Lockerung des Verbots umweltbezogener Werbung in Deutschland. Der Autor unterstützt vermehrten Umweltschutz durch verbesserte rechtliche Wettbewerbsbedingungen und zielt darauf ab, ökonomisch-ökologische Zielkonflikte zu lösen. Die Arbeit unterscheidet strikt zwischen der Definition und Wirkung von Umweltwerbung und ihrer Zulässigkeit nach deutschem Wettbewerbsrecht (UWG). Hartwig verwendet eine eigene Terminologie, um präzise Begriffs- und Fallgruppen zu bilden. Im Fokus stehen das wettbewerbsrechtliche Aufgabenverständnis und die Schutzzwecktauglichkeit des Leistungswettbewerbs. Er kommt zu dem Schluss, dass Umweltwerbung gemäß § 1 UWG in allen Erscheinungsformen zulässig ist. Die Umweltsoziale Marktwirtschaft, als notwendige Weiterentwicklung der bestehenden Wirtschaftsordnung, wird durch § 1 UWG geschützt. Dieser Paragraph erweist sich als geeignet, zur ökologischen Schadensprophylaxe beizutragen. Hartwig verneint die Privilegierung umweltbezogener Werbeangaben über den Zulässigkeitsrahmen von § 1 UWG hinaus, bejaht jedoch konkrete Aufklärungspflichten für Werbende.



