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Bei gemischten Zusammenschlüssen schliessen sich zwei mehrproduktige Unternehmen zusammen. Aufgrund der Mehrproduktigkeit unterfällt der Zusammenschluss zum einen Teil dem nationalen und zum anderen Teil dem europäischen Wettbewerbsrecht. Insbesondere soweit Montan-Produkte von einem Zusammenschluss erfasst werden, kommt es zu einer parallelen Anwendung des Wettbewerbsrechts nach dem EGKS-Vertrag und dem nationalen Wettbewerbsrecht. Abweichend von dem bekannten Normenkonflikt zwischen den Kartellnormen des EWG-Vertrages und des GWB ist im Falle gemischter Zusammenschlüsse die Anwendung der jeweiligen Wettbewerbsnormen auf Teilsachverhalte beschränkt. Dennoch sind Normenkonflikte möglich. Gegenstand der Untersuchung ist es, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Bei gemischten Kartellen stellen sich ähnliche Fragen.
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Gemischte Zusammenschlüsse und Kartelle - der Normenkonflikt zwischen europäischem und nationalem Wettbewerbsrecht, Andreas Stute
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- 1985
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