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Franz Bydlinski

    20 de noviembre de 1931 – 7 de febrero de 2011
    Das Recht der Superädifikate
    Grundzüge der juristischen Methodenlehre
    Der Begriff des Rechts
    Rechtsethik und Rechtspraxis
    System und Prinzipien des Privatrechts
    • Dieses Buch nimmt mehrere Schichten des Systemproblems der Jurisprudenz in Angriff, das zu wichtig ist, um einfach „aus der Mode“ zu kommen. Erarbeitet werden zwei primäre Kriterien für „äußere“ Systembildung, die zur Deckung gebracht werden müssen. Geprüft werden auf dieser Grundlage die gängigen Großmaterien des Privatrechts und die wichtigsten neu vorgeschlagenen Kategorien. Dabei ergibt sich Gelegenheit, im Ansatz auch das „innere System“, insbesondere die Prinzipienschichten der Hauptmaterien, in Gestalt von 131 Rechtsprinzipien namhaft zu machen. Sie bieten im Rahmen des Möglichen bereits normative Orientierung für systematisch-teleologische Rechtsgewinnung in schwierigen Fällen und für konsistente Rechtsgestaltung; freilich gewiß auch viel Anlaß für weitere dogmatische Arbeit der Präzisierung oder Differenzierung.

      System und Prinzipien des Privatrechts
    • Der Begriff des Rechts

      Zur Notwendigkeit einer Ergänzung des Gesetzesrechts durch „vorpositive“ fundamentale Gerechtigkeitsprinzipien

      Franz Bydlinski hat sich über viele Jahrzehnte auch mit den Grundlagen des Rechts beschäftigt. Dabei war es ihm immer ein Anliegen, geltendes Recht nicht allein auf den Willen und die Entscheidung eines staatlichen Gesetzgebers zurückzuführen, sondern bei der Begründung von Recht auch außergesetzliche („vorpositive“) Leitprinzipien zu berücksichtigen. Einige Jahre nach seinem Tod 2011 können seine letzten Überlegungen zu diesem Thema, die als nahezu vollständiges Manuskript im Nachlass vorgefunden wurden, in der Bearbeitung seines Sohnes Peter der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

      Der Begriff des Rechts
    • Auch eine noch so genaue Kenntnis der Gesetzeslage allein reicht für die juristische Arbeit nicht aus. Die unvermeidliche Distanz zwischen konkretem Fall einerseits und generell-abstrakten Normen andererseits macht eine Interpretation unumgänglich. Dabei bedarf es einer gelegentlich durchaus aufwändigen methodischen Vorgangsweise. Darüber soll hier Auskunft gegeben werden. Die Schwerpunkte liegen bei der Auslegung von Rechtsnormen, bei der Arbeit mit (möglicherweise) lückenhaften oder überschießenden Regelungen (Stichworte: Analogie und Reduktion) sowie bei der Arbeit mit Präjudizien, also mit Vorjudikatur zur neuerlich aktuellen Rechtsfrage. Das Buch wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaften wie auch an praktisch tätige Juristen.

      Grundzüge der juristischen Methodenlehre