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Peter Goller

    Hermann Heller
    Österreichische Grundrechtsreform
    Otto Bauer - Max Adler
    Reverse Charge im Bauwesen in Italien
    Jubel ohne Ende
    Gesetz 398/91
    • Gesetz 398/91

      Handbuch für Tourismusvereine, Amateursportvereine, Chöre, Musikkapellen und sonstige nicht gewerbliche Körperschaften

      Gesetz 398/1991: Handbuch fürTourismusvereine, Amateursportvereine, Chöre, Musikkapellen und sonstige nicht gewerbliche Körperschaften

      Gesetz 398/91
    • Jubel ohne Ende

      Die Universität Innsbruck im März 1938

      • 209 páginas
      • 8 horas de lectura
      Jubel ohne Ende
    • Reverse Charge im Bauwesen in Italien

      Praktischer Leitfaden. 1. Ausgabe: Italienisches Steuerrecht

      Praktischer Leitfaden zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft "Reverse Charge" im italienischen Bauwesen. Steuerrecht - MwSt Italien

      Reverse Charge im Bauwesen in Italien
    • Der Band 9 der von der Alfred Klahr Gesellschaft herausgegebenen Reihe „Quellen & Studien“ erinnert mit Otto Bauer (1881–1938) und Max Adler (1873–1937) an zwei vor 70 Jahren verstorbene Exponenten des „Austromarxismus“, an deren Rolle im reformistischen Hauptstrom der österreichischen Sozialdemokratie, an deren „dritte Wege“ („integraler Sozialismus“ bzw. „Linkssozialismus“) und an deren widersprüchliche Funktion in marxistischen Theoriedebatten nach der Befreiung vom Faschismus.

      Otto Bauer - Max Adler
    • Da eine republikanische Grundrechtsfassung im Jahr 1920 an unüberwindbaren Widersprüchen gescheitert ist, beruht der österreichische Grundrechtskatalog bis heute vor allem auf dem «Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger» vom Jahr 1867. In der Periode der Konsolidierung der Zweiten Republik nach 1955 galt der österreichische Grundrechtsbestand wegen seines Alters, seiner einseitigen Ausrichtung an den bürgerlich-liberalen Idealen, wegen des Fehlens sozialer Grundrechte, wegen der Zersplitterung der Rechtsquellen als reformbedürftig. Der Reformdruck wurde durch die internationale Rechtsentwicklung erhöht. Die 1964 eingesetzte Grundrechtsreformkommission prüfte die Möglichkeit einer neuen, geschlossenen Grundrechtskodifikation. Obwohl das Reformvorhaben gescheitert ist und sogar vom Ende der nationalen Grundrechtskataloge im Zeitalter der «Europäischen Integration» gesprochen wird, markiert die Grundrechtsreformkommission ein bedeutendes Kapitel österreichischer Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts.

      Österreichische Grundrechtsreform
    • Hermann Heller

      Historismus und Geschichtswissenschaft im Staatsrecht (1919-1933)

      • 192 páginas
      • 7 horas de lectura

      Der «Altösterreicher» Hermann Heller (1891-1933) gilt neben Hans Kelsen oder Carl Schmitt als klassischer Staatsrechtler des 20. Jahrhunderts. Hellers Kampf gegen den Nazismus, sein Einsatz für den sozialen Rechtsstaat, sein Wirken im Arbeiterbildungswesen, sein akademisches Wirken an den Universitäten Berlin und Frankfurt und seine Stellung in den juristischen Methodenkonflikten der Weimarer Republik sind bekannt. Hier wird Hellers Auseinandersetzung mit der idealistisch bürgerlichen Geschichtsphilosophie Hegels, mit dem bürgerlichen Historismus von Ranke, Droysen, Treitschke, Meinecke bis zu Troeltsch und K. Mannheim, sowie Hellers Stellung zum Historischen Materialismus von Marx und Engels, ferner zu den Histomat-Deutungen von Kautsky, Korsch, Lukács und den «Austromarxisten» beschrieben. Die Stellung der Juristen zum Historismus seit den 1880er Jahren wird vergleichend am Beispiel von Gierke, Bergbohm, Preuß, Radbruch, E. Kaufmann, Schmitt, Holstein, Smend u. v. a. m. dargestellt. Im Anhang findet sich ein Beitrag zur Analyse der NS-Jurisprudenz seitens der Frankfurter Schule.

      Hermann Heller
    • Die große Tradition der österreichischen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, also das Martini-Zeillersche Naturrecht im Umfeld der ABGB-Kodifikation (1811) oder die Reine Rechtslehre von Hans Kelsen (Wiener Rechtstheoretische Schule) sind weithin bekannt. Gleiches gilt für die österreichische rechtssoziologische Tradition (u. a. Eugen Ehrlich). Vor diesem Hintergrund werden in einem historischen Überblick die diversen, oft vergessenen Verzweigungen österreichischer universitärer Rechtsphilosophie geschlossen dargestellt, so die Vormärzhegelianer, die herbartianische Rechtsphilosophie August Geyers, die «allgemeine Rechtslehre» Adolf Merkels, die rechtsphänomenologischen Bemühungen von Felix Kaufmann und Fritz Schreier, das Rechtsdenken von Eric Voegelin oder die «gegenstandstheoretische Rechtsphilosophie» von Johann Mokre.

      Naturrecht, Rechtsphilosophie oder Rechtstheorie?
    • „… wegen der geringsten Vergehen gegen das Koalitionsrecht!“

      Streik- und Arbeiterkoalitionsrecht in Österreich 1867–1914. Aus Texten von Leo Verkauf und Isidor Ingwer

      1870 erlangte die österreichische Arbeiterklasse das Koalitionsrecht. Sozialdemokratische Arbeitsrechtler wie Isidor Ingwer und Leo Verkauf dokumentierten vor 1914, wie das Streikrecht durch den habsburgischen Behördenapparat stark eingeschränkt wurde, oft unter militärischer Gewalt. Beispiele sind die tödlichen Arbeitskämpfe wie der Streik der böhmisch-mährischen Bergarbeiter 1894, der Wiener Ziegelarbeiterstreik 1895, der Bergarbeiterstreik 1900, der Generalstreik in Triest 1902 und der Maurer- und Zimmererausstand in Lemberg 1902. Viele Arbeiter wurden wegen kleiner Verstöße gegen das Koalitionsgesetz bestraft, und die Erpressungsnormen des Strafrechts wurden gegen Streikende eingesetzt. Arbeitervereine wurden verboten, und Streikversammlungen aufgelöst. Mit dem „Prügelpatent“ von 1854 wurde gegen Streikposten vorgegangen, und zahlreiche Arbeiter wurden nach der „Kontraktbruchregelung“ der Gewerbeordnung sanktioniert. Die „Vagabundengesetzgebung“ führte zur Abschiebung und „Abschaffung“ von Streikenden. Isidor Ingwer, der 1893 wegen des Ausrufs „Es lebe die rothe revolutionäre Socialdemokratie!“ als „äußerst gefährlicher Agitator“ verurteilt wurde, starb 1942 kurz nach seiner Deportation im KZ Theresienstadt.

      „… wegen der geringsten Vergehen gegen das Koalitionsrecht!“
    • Die Neugründung der Medizinischen Fakultät Innsbruck 1869

      "... fürchteten, man könnte sie da in den Tiroler Bergen vergessen"

      An der 1869 neu gegründeten Medizinischen Fakultät Innsbruck lehrten in den folgenden Jahrzehnten trotz schwieriger Forschungsbedingungen international renommierte Gelehrte. Neben den drei Nobelpreisträgern für Chemie Fritz Pregl, Adolf Windaus und Hans Fischer, die in Innsbruck zwischen 1910 und 1918 die Lehrkanzel der Medizinischen Chemie innehatten, wirkten hier der ?Wiener Medizinischen Schule? angehörende Professoren wie Ludwig Mauthner (Augenheilkunde), Eduard Albert (Chirurgie) oder Viktor Ebner (Histologie). Aus Breslau wurde 1889 der ?Entwicklungsanatom? Wilhelm Roux berufen, aus Leipzig 1916 der Physiologe Ernst Theodor Brücke. An der Seite des 1938 ?aus rassischen Gründen? aus der Professur vertriebenen Brücke wirkte der 1913 habilitierte Hormonforscher Ludwig Haberlandt. In einem Anhang werden die Lage der MedizinƯfakultät nach der Befreiung von 1945, der Weg der ?Entnazifizierung? und die Neuordnung des Personalstandes beschrieben.

      Die Neugründung der Medizinischen Fakultät Innsbruck 1869
    • Mit Blick auf eine intellektuelle Geschichte der Universität Innsbruck werden am Beispiel der Innsbrucker Rechtsfakultät (1792-1965) in Disziplinen und Fakultäten vergleichender Perspektive studentische Fragen aus sozialhistorischer Sicht, Probleme der Studienreform (z.B. vom Naturrecht zur historisch systematischen Ausbildung nach 1848) und die berufungs- und habilitationspolitische Rekrutierung des Lehrkörpers (nach nationalen, ?kulturkämpferischen? Kriterien, sowie unter dem Einfluss des akademischen Antisemitismus) beschrieben. Fragen juristischer ?Methodenkonflikte? (z.B. Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte oder ?Reine Rechtslehre??) werden mit behandelt. Im Mittelpunkt stehen die wissenschaftlich politischen Biographien von exponierten Innsbrucker Rechtslehrern wie Heinrich Lammasch, Franz Gschnitzer, Hans R. Klecatsky, Nikolaus Grass oder von Friedrich Nowakowski.

      Beiträge zur Geschichte der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (1792-1965)