Compra 10 libros por 10 € aquí!
Bookbot

Hubertus Gersdorf

    1 de enero de 1962
    Kabeleinspeisung von Programmbouquets
    Staats- und Verwaltungsrecht Mecklenburg-Vorpommern
    Grundzüge des Rundfunkrechts
    Das neue System der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung.
    Verhandlungen des 74. Deutschen Juristentages Stuttgart 2024 Bd. I: Gutachten Teil G: Wie lässt sich
    Informations- und Medienrecht
    • 2023

      Das neue System der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung.

      § 15 SGB VI auf dem Prüfstand des (EU-)Wettbewerbs- und Verfassungsrechts.

      • 168 páginas
      • 6 horas de lectura

      Die Reform des § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 hat die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation grundlegend verändert. Ein mehrstufiges System regelt nun die Zulassung von Rehabilitationskliniken, Belegungsverträge, Belegungsentscheidungen und Vergütung, wobei die DRV Bund verbindliche Entscheidungen trifft. Diese Neuerungen stehen jedoch im Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union, was die Wirksamkeit des neuen Beschaffungssystems in Frage stellt.

      Das neue System der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung.
    • 2023

      Der Medienstaatsvertrag (MStV) aus dem Jahr 2020 unterwirft journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien einer Aufsicht. Dies betrifft insbesondere diejenigen Medien, die bisher nicht durch den Deutschen Presserat kontrolliert wurden. Das neue Ordnungsmodell des MStV wirft somit eine Vielzahl verfassungs- und einfachrechtlicher Fragen und Bedenken auf. Auf diese geht das vorliegende Werk ein und bietet einige konkrete Reformvorschläge.

      Aufsicht über journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien
    • 2021

      Informations- und Medienrecht

      EU-GRCharta, EMRK, GG, MStV, BGB, IFG, VIG, GWB, TKG, TMG u.a.

      Zum WerkFragen des Informations- und Medienrechts spielen für viele Juristinnen und Juristen eine wichtige Rolle in ihrer täglichen Arbeit. Im Fokus steht dabei neben der Rechtsberatung in der Medienbranche, z.B. zu Regulierungsfragen und zum Mediendatenschutz, auch die Beratung anderer Unternehmen und von Privatpersonen, z.B. bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken.Im Mediensektor ist der Zugang zu Informationen für die Recherche von Journalistinnen und Journalisten von zentraler Bedeutung. Neben medienspezifischen Auskunftsansprüchen können sie sich dabei auf "Jedermann-Auskunftsansprüche" in den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Ländern stützen. Die Reichweite der Ansprüche wirft schwierige Rechtsfragen auf, etwa bei der Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.Zum InhaltDer Querschnittskommentar ist in sechs Abschnitte gegliedert und enthält Kommentierungen zu insgesamt 35 Gesetzen:I. MediengrundrechteII. Rundfunk- und Telemedienrecht (Presseähnliche Telemedien, Medienintermediäre u.a.)III. MedienäußerungsrechtIV. InformationsfreiheitsrechtV. MedienwirtschaftsrechtVI. Informations- und Mediengesetze der Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Zur Neuauflage:Ein Schwerpunkt der 2. Auflage ist die Kommentierung des neuen Medienstaatsvertrages (MStV), der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Er enthält zahlreiche Neuregelungen z.B.: Transparenzpflichten und Diskriminierungsverbote für Medienintermediäre und Benutzeroberflächen Neues rundfunkrechtliches Zulassungsregime: Keine Lizenzpflicht für Bagatellrundfunk Geänderte Werberegelungen für Rundfunk und Telemedien, z.B. für Video-Sharing-Dienste Zudem behandelt die Neuauflage die Änderungen des Kartellrechts für ein "Wettbewerbsrecht 4.0" durch die 10. GWB-Novelle ("GWB-Digitalisierungsgesetz") durch z.B.: Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen Erleichterte Datenzugangsrechte gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen Stärkung von Eingriffsrechten und einstweiligen Maßnahmen des Bundeskartellamtes Vorteile auf einen Blick Vernetzung: Zahlreiche miteinander verknüpfte Kommentierungen zu Informationsfreiheit und Medienrecht in einem Band. Lösungen: An der Rechtsprechung orientierte, wissenschaftlich fundierte Anwenderhilfen für die Praxis. Mehrebenen-Kommentierungen zu Europäischem Recht, Bundesrecht und Gesetzen mehrerer Bundesländer. ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Unternehmensrechtsabteilungen, insbesondere in Presse, Rundfunk und anderen Medien- und Digitalunternehmen, Medienaufsicht, Gerichte, Universitäten sowie weitere Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, die mit dem Informations- und Medienrecht befasst sind.KonkurrenzwerkeKein vergleichbarer Querschnittskommentar enthält gleichermaßen Kommentierungen zu den zentralen Gebieten des Informationsrechts und des Medienrechts.

      Informations- und Medienrecht
    • 2014
    • 2009

      Eine Internetpräsenz ist für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar, nicht nur für Rundfunkveranstalter und Verlage. Im Internet treffen zwei unterschiedliche Welten aufeinander: Rundfunk und Presse. Die zentrale Frage ist, welche Welt im Internet gilt und ob öffentlich-rechtliche Angebote dort existieren sollten. Um diese Fragen zu beantworten, ist eine Auseinandersetzung mit grundrechtstheoretischen Aspekten notwendig. Der Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG wird als „dienende Freiheit“ interpretiert, was ein umfassendes Onlineengagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks legitimieren soll. Diese Konzeption berücksichtigt jedoch nicht die grundlegenden Veränderungen in der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten auch Jedermann-Freiheiten sind. Zudem steht sie im Widerspruch zur europäischen Grundrechtsdogmatik, die solche „dienenden (Medien-)Freiheiten“ nicht anerkennt. Es ist erforderlich, den individualrechtlichen Kern der Rundfunkfreiheit neu zu beleben. Eine umfassende Online-Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist verfassungsrechtlich unzulässig, es sei denn, sie bietet im Vergleich zu privaten Angeboten einen kommunikativen Mehrwert. Zudem sind besondere Maßnahmen zur Sicherung der Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Strukturen, wie beim ZDF, rechtfertigen kein Gebührenprivileg.

      Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    • 2008

      Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks nimmt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat einen herausragenden Platz innerhalb der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ein. Rechtsprechung und Staatsrechtslehre sind sich einig, dass dem Staat die Veranstaltung von Rundfunk schlechthin untersagt ist. Einigkeit besteht auch darin, dass der Staat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit zur Selbstdarstellung berechtigt ist. Wo aber liegen die Grenzen zwischen unzulässigem Staatsrundfunk und zulässiger Öffentlichkeitsarbeit? Und ist das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages von der Befugnis des Staates zur (massenmedialen) Selbstdarstellung gedeckt? Diesen Fragen geht der Verfasser in der im Auftrag des Deutschen Bundestages erstellten Untersuchung nach.

      Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages
    • 2007

      Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor

      • 71 páginas
      • 3 horas de lectura

      Im Gegensatz zu anderen Netzwirtschaften steckt die Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor noch „in den Kinderschuhen“. Pionierarbeit ist notwendig. Der Verfasser leuchtet den de lege lata bestehenden Rechtsrahmen für die Entgeltregulierung im Eisenbahnbereich aus. Das geltende Recht gewährt den Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei der Festlegung der Trassenpreise einen erheblichen Gestaltungsspielraum, der sich zwischen den sogenannten Vollkosten und den (Grenz-)Kosten bewegt, die unmittelbar aufgrund der Zugfahrt anfallen. Hubertus Gersdorf geht weiter der Frage nach, ob es sich empfiehlt, die in anderen Netzwirtschaften geltenden Regulierungsmaßstäbe de lege ferenda in das Eisenbahnrecht zu implementieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen aufgrund des intermodalen Wettbewerbs mit anderen Verkehrsträgern nicht wie ein Monopolist verhalten kann. Deshalb verbieten sich vorschnelle Adaptionen der in anderen Regulierungsregimes geltenden Prinzipien.

      Entgeltregulierung im Eisenbahnsektor
    • 2007