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Friedrich Carl von Savigny

    21 de febrero de 1779 – 25 de octubre de 1861

    Friedrich Karl von Savigny fue un jurista y erudito legal alemán, uno de los fundadores de la influyente “escuela histórica” de jurisprudencia. Abogó por que el significado y el contenido de los cuerpos legales existentes se analizaran a través de la investigación de sus orígenes históricos y modos de transformación. El enfoque de Savigny enfatizó que el derecho es un producto vivo del espíritu nacional y del desarrollo histórico, en lugar de un mero conjunto de reglas abstractas. Su obra influyó en la comprensión del derecho como un fenómeno dinámico profundamente arraigado en la cultura e historia de una sociedad.

    "Mein lieber theurer Freund ..."
    Das Recht des Besitzes
    Das Obligationenrecht als Teil des heutigen römischen Rechts
    Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft
    Savignys Vorbereitung einer zweiten Auflage des "System des heutigen römischen Rechts"
    Vermischte Schriften
    • Vermischte Schriften

      Fünfter Band

      • 420 páginas
      • 15 horas de lectura

      Unveränderter Nachdruck der Originalausgabe von 1850.

      Vermischte Schriften
    • Es ist bisher weitgehend unbekannt geblieben, daß Savigny selbst eine zweite Auflage seines Werkes System des heutigen Römischen Rechts vorbereitet hat. Die Handexemplare, die Savigny dazu verwandte, befinden sich mittlerweile im Besitz der Toin Universität in Yokohama. Junichi Murakami und Knut Wolfgang Nörr haben nun eine kommentierte Transkription Savignys eigener Ergänzungen und Korrekturen unternommen. Übersichtlich geordnet und dem System angepaßt, ermöglicht sie dem Leser fast 150 Jahre nach Savignys Tod, zusammen mit der Ausgabe der ersten Auflage, sich ein Bild von der „Neuauflage“ des Meisterwerks zu verschaffen.

      Savignys Vorbereitung einer zweiten Auflage des "System des heutigen römischen Rechts"
    • Das Recht des Besitzes

      Von Friedrich Carl von Savigny

      F. C. von Savigny war von 1800 bis 1803 Privatdozent und danach bis 1808 außerordentlicher Professor an der Marburger Universität. Dort entstand auch sein erstes großes Werk, die 1803 publizierte Monografie zum „Recht des Besitzes“. Die darin erstmals praktizierte Methode der „Historischen Rechtsschule“, die in einer Verbindung von historischer Analyse des römischen Rechts und systematischer Synthese bestand, hat die Jurisprudenz des 19. Jahrhunderts nachhaltig beeinflusst. Darüber hinaus haben die von Savigny aus den antiken Quellen entwickelte Begrifflichkeit (Sachherrschaft und Besitzwille als Voraussetzungen des Besitzes) sowie das System seiner Darstellung (Erwerb und Verlust des Besitzes, Besitzschutz) Eingang ins BGB gefunden und leben so im geltenden Recht fort. Dies hat den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg bewogen, das „Recht des Besitzes“ aus Anlass des 150. Todesjahres Savignys mit einem zeitgenössischen Lesegewohnheiten angepassten Schriftbild und einem Glossar, das die wichtigsten lateinischen Fachtermini erklärt, neu herauszugeben. Das Werk wendet sich an jeden historisch interessierten Juristen.

      Das Recht des Besitzes