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Am 15.12.2004 einigten sich die Bundestagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen auf Eckdaten für ein Antidiskriminierungsgesetz, das aufgrund von EU-Richtlinien verabschiedet werden muss. Dieses Gesetz soll Anbietern von Waren und Dienstleistungen im privaten Geschäftsverkehr bei Massengeschäften die Diskriminierung von Kunden aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung und sexueller Identität untersagen. Ausnahmen gelten im persönlichen Nähebereich. Bei Verstößen können Betroffene Schadensersatz und teilweise den nachträglichen Vertragsabschluss verlangen. Die Diskriminierungsverbote sollen auch im Arbeitsleben gelten. Der vorgelegte Entwurf stellt eine gelungene Umsetzung der EU-Richtlinien dar. Der Begriff „Massengeschäft“ verdeutlicht, dass die Verbote für Geschäfte gelten, an denen viele Kunden ein schutzwürdiges Interesse haben. Der persönliche Nähebereich zeigt, dass Anbieter nicht an das Diskriminierungsverbot gebunden sind, wenn ihre Vertragsfreiheit die Interessen der Kunden überwiegt. Um das geplante Gesetz besser zu verstehen, bieten zwei Bücher von Freiberg wichtige Hinweise. Eines behandelt die Umsetzung der Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht, das andere überträgt diese Erkenntnisse auf das Zivilrecht. Beide Werke sind essenziell für eine fundierte Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes, das 2005 verabschiedet werden soll.
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Grundrechte und Bürgerverantwortung, Stephan Freiberg
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- 2004
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