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Kommentar zum Zahntechnikrecht im SGB V

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Mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15.12.2004 hat der Gesetzgeber große Teile seiner Reform aus dem Jahr 2003 wieder rückgängig gemacht. Damit fand ein beispielloses Ringen um die Kostenerstattung bei Zahnersatz seinen vorläufigen Abschluss. Die Gesetzeslage ist mehr als unübersichtlich und vom mangelnden Willen aller Beteiligten geprägt, Besitzstände aufzugeben. Die juristische Argumentation ist umso schwieriger, als für die beteiligten Leistungserbringer existenzgefährdende Konstellationen auftauchen. Der vorliegende Kommentar von Zuck geht allen wichtigen Fragen rund um das Zahntechnikrecht im SGB V argumentationssicher nach. Dabei nimmt er nicht nur Stellung zu den umstrittenen Fragen rund um Leistungserbringungspflichten und Vergütungsregelungen, sondern klärt immer auch die sich hieraus ergebenden verfahrensrechtlichen Besonderheiten bzw. Abläufe. Die Argumentation berücksichtigt dabei konsequent die verschiedenen Gesetzesbegründungen und Vorläuferregelungen im SGB V. Der Kommentar liefert damit eine verlässliche Argumentationshilfe nicht nur für Anwaltschaft und Sozialgerichte, sondern auch für Leistungserbringer, Krankenkassen und die beteiligten Sozialverbänden. Die Darstellung profitiert dabei von der jahrzehntelangen Erfahrung von Professor Dr. Rüdiger Zuck im öffentlichen Recht.

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Kommentar zum Zahntechnikrecht im SGB V, Rüdiger Zuck

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2005
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