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Die Generalklausel ist eine zentrale Norm im Polizei- und Ordnungsrecht und wird in der Fachliteratur als unverzichtbar erachtet. Sie ermöglicht die Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen, wenn der Gesetzgeber keine spezifischen Eingriffsgrundlagen bereitstellt. Trotz ihrer Bedeutung gibt es Unsicherheiten hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Generalklausel. Während die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe weitgehend einig ist, wird die grundlegende Frage des „Ob“ der Anwendung in der Rechtswissenschaft oft vernachlässigt. Der Autor untersucht die Reichweite der Generalklausel und beleuchtet insbesondere das Verhältnis zu Standardmaßnahmen, welches als zentrales Problem des Polizei- und Ordnungsrechts gilt. Er analysiert spezifische Normenkonkurrenzen und die unzureichenden Lösungen des Gesetzgebers. Anhand von sechs Referenzmaßnahmen wird detailliert dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsgerichte die Generalklausel anwenden. Zudem werden verschiedene in der Literatur diskutierte Konzepte zur Abgrenzung zwischen Generalklausel und Standardmaßnahme vorgestellt. Der Autor entwickelt eine eigene Lösung, die eine Lücke im Diskurs über das Verhältnis dieser beiden Befugnistypen schließt und eine klare Handlungsanleitung für die Praxis bietet.
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Generalklausel und Standardmaßnahme, Carsten Schucht
- Idioma
- Publicado en
- 2010
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