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Staatsrecht der schweizerischen Kantone

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Das Staatsrecht der Kantone ist ein wesentlicher, jedoch oft vernachlässigter Teil des schweizerischen Staatsrechts. Es ist unabdingbar, da die Kantone die Grundpfeiler des Staatswesens bilden. Gleichzeitig ist es vernachlässigt, da seit dem Standardwerk von Zaccaria Giacometti (1941) eine systematische Aufarbeitung des kantonalen Staatsrechts in seiner Breite und Tiefe fehlt. In den letzten 50 Jahren wurden fast alle Kantonsverfassungen totalrevidiert, modernisiert und aneinander angeglichen, während sie ihre Eigenheiten bewahrt haben. Die kantonale Demokratie hat sich gefestigt und verfeinert und wird aktiv genutzt. Die Vielfalt der Formen der kantonalen Gesetzgebung ist bemerkenswert. Die finanzrechtlichen Schutz- und Lenkungsmechanismen tragen zur gesunden Haushaltführung der Kantone bei. Zudem führt der Trend zu Gemeindefusionen zu grundlegenden Veränderungen der traditionellen Kantonsstruktur. In einigen Kantonen zeigt die Verfassungsgerichtsbarkeit eine dynamische Entwicklung. Themen wie Organisationsrecht, Staat und Kirche, Bürgerrecht, Staatshaftung und Grundrechte bilden einen umfassenden Rahmen der kantonalen Eigenständigkeit. Der Band berücksichtigt alle 26 Kantone und bezieht sich punktuell auf deren geschichtliche Entwicklung sowie theoretische Grundlagen.

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Staatsrecht der schweizerischen Kantone, Andreas Auer

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2016
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