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Das Schuldprinzip repräsentiert einen grundlegenden Perspektivenwechsel im modernen Denken: „Man muß sich nur das persönlich vorwerfen lassen, wofür man etwas kann“. Diese Sichtweise steht im Widerspruch zu den objektiven Strafbarkeitsbedingungen, die Unkenntnis oder fehlenden Verwirklichungswillen nicht vor Strafbarkeit schützen. Da sie die Möglichkeit der Umgehung des Schuldgrundsatzes eröffnen, zählen sie zu den „Problemzonen“ des modernen Schuldstrafrechts. Im „Allgemeinen Teil“ wird das Schuldprinzip umfassend analysiert, beginnend mit der „philosophischen“ Freiheitsfrage. Nach der Klärung des Vorverständnisses strafrechtlicher Schuld wird die Problematik objektiver Strafbarkeitsbedingungen erörtert. Ein zentrales Ergebnis ist die Erkenntnis, dass Schuld, Gerechtigkeit und Prävention nicht als Gegensätze, sondern als sich ergänzende Konzepte zu verstehen sind. Dies schränkt den Spielraum für punitive Strategien, die auf objektive Strafbarkeitsbedingungen zurückgreifen, erheblich ein. Eine Kontrollformel wird entwickelt, um zwischen zulässigen und unzulässigen objektiven Strafbarkeitsbedingungen zu unterscheiden, und es erfolgt eine Abgrenzung zu den Prozessvoraussetzungen. Im „Besonderen Teil“ werden die Strafbestimmungen, die traditionell als objektive Strafbarkeitsbedingungen gelten, anhand der zuvor entwickelten Kriterien eingehend geprüft, gefolgt von einem Systematisierungsversuch zur Analyse ihrer Beziehungen zueina
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Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip, Claudius Geisler
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- 1998
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