Bookbot

Intverfrehe. Internationales Verfahrensrecht in Ehesachen

Más información sobre el libro

Der Band kommentiert die rechtlichen ehelichen Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/2203 über die Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (EheGVO) vom 27.11.2003, die am 1.8.2004 in Kraft tritt und bis zum 1.3.2005 vollständig anzuwenden ist, sowie die aktuelle Fassung bei Abweichungen. Der zweite Abschnitt kommentiert das maßgebliche deutsche Recht im Verhältnis zu Drittstaaten, einschließlich Dänemark, hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (606a, 328 Zivilprozessordnung; Art. 7, 1 Gesetz zur Änderung des Familienrechts). Beide Abschnitte betrachten die verfahrensrechtlichen Ausführungsfragen, die in der EheGVO geregelt sind.

Compra de libros

Intverfrehe. Internationales Verfahrensrecht in Ehesachen, Dieter Henrich

Idioma
Publicado en
2004
product-detail.submit-box.info.binding
(Tapa dura)
Te avisaremos por correo electrónico en cuanto lo localicemos.

Métodos de pago

Nadie lo ha calificado todavía.Añadir reseña

Título
Intverfrehe. Internationales Verfahrensrecht in Ehesachen
Idioma
Alemán
Publicado en
2004
Formato
Tapa dura
ISBN10
3805910096
ISBN13
9783805910095
Serie
Descripción
Der Band kommentiert die rechtlichen ehelichen Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/2203 über die Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (EheGVO) vom 27.11.2003, die am 1.8.2004 in Kraft tritt und bis zum 1.3.2005 vollständig anzuwenden ist, sowie die aktuelle Fassung bei Abweichungen. Der zweite Abschnitt kommentiert das maßgebliche deutsche Recht im Verhältnis zu Drittstaaten, einschließlich Dänemark, hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (606a, 328 Zivilprozessordnung; Art. 7, 1 Gesetz zur Änderung des Familienrechts). Beide Abschnitte betrachten die verfahrensrechtlichen Ausführungsfragen, die in der EheGVO geregelt sind.